Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 2 bis 5 Personen, darunter der Vorsitzende und der Finanzvorstand. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Finanzvorstand jeweils allein vertreten. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied.