Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Der 1. Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.