| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und mindestens einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |