Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1., dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzende jeweils allein oder durch den Schatzmeister jeweils gemeinsam mit dem 1. oder 2. Vorsitzenden vertreten.