| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 1.000,00 Euro ist die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitgliedes erforderlich. Bei Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 5.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |