| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (SLG-Leiter); dem Geschäftsführer (zugleich stellvertr. SLG-Leiter); dem Kassierer und dem Schriftführer (alternativ: Schießleiter). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende (SLG-Leiter), vertreten. |