| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Die außergerichtliche Vertretung erfolgt durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Ausgaben über 150,00 Euro und bei Meldungen zum Vereinsregister kann der Verein nur wirksam vertreten werden, wenn zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln. |