| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem ersten Stellvertreter, seinem zweiten Stellvertreter und einem Kassenwart/Schriftführer. |