| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 300,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |