Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert ab 1.000,00 € der Zustimmung der Mitglieder bedürfen.