| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 Euro bedarf es der Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes. |