Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein, oder durch den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.