| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch den Vorsitzenden, Stellvertretenden Vorsitzenden, Schatzmeister und Materialwart vertreten. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte von mehr als 5.000,00 DM bedürfen der Zustimmung des Vereinsvorstandes. |