Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis vier Vorstandsmitgliedern (dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Mitglied für Verbindung zur Schule, wobei mehrere Ämter in einer Person verbunden werden können).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.