| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer/Kassierer und dem Geschäftsführer. |