Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, ein bis zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für Immobiliengeschäfte und Kreditaufnahmen von mehr als 5.000,00 Euro bedarf es der gemeinsamen Vertretung durch den Vorsitzenden sowie eines Stellvertretenden Vorsitzenden oder des Schatzmeisters.