| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei eine dieser Personen der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende sein muss. Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 1000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |