Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 750,00 EUR oder Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.