| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein, im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |