| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 5000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. |