Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens zehn Personen, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.