Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitlgieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 500,00 € der Zustimmung des Vorstandes und Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.