| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein, im übrigen durch den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. |