Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ist der Weise beschränkt, dass zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche den Verein zur Zahlung/ Leistung von mehr als 1.000,00 EUR verpflichten, die Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes und zum Abschluss von Rechtsgeschäften, welche den Verein zur Zahlung/ Leistung von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten, die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.