| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 1 bis 7 Mitgliedern. Sind nur ein oder zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen. |