Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den 2. Vorsitzenden und den Kassenwart vertreten. Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Der 2. Vorsitzende und der Kassenwart vertreten den Verein gemeinsam. Bei Bankgeschäften wird der Verein stets durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.