Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden , dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den 1. stellvertretenden Vorsitzenden allein, im Übrigen durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.