| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Kredit- und Darlehensmittel dürfen nicht aufgenommen werden. |