| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |