| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden vertreten. Im Verhinderungsfall des Vorsitzenden wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch den stellv. Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten. |