| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. |