| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern, darunter der erste Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden einzeln oder die beiden Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich. |