| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch diese Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht dieser Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Gegenstandswert von mehr als 150,00 DM die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist. |