Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Ersten Vorsitzenden oder den Zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.