Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens sieben Mitgliedern, darunter der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Sportwart und Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.