Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 5 gewählten Mitgliedern und dem für die Kirchengemeinde zuständigen Pfarrer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Zur Aufnahme von Krediten bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.