Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden, die jeweils Einzelvertretungsbefugnis haben, sowie durch den Kassenwart gemeinschaftlich mit dem ersten oder zweiten Vorsitzenden.