Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem Kulturverantwortlichem und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 250,00 EUR belasten, ist die Zustimmung von 2/3 der Vorstandsmitglieder notwendig. Übersteigt die Belastung die Summe von 750,00 EUR, bedarf es zusätzlich der Zustimmung der einfachen Mehrheit der Vereinsmitglieder.