Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu vier Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Geschäftsführer oder zwei Vorstandsmitglieder darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertreten.