Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass Ausgaben in Höhe bis zu 1000,00 € der Zustimmung des Vorstandes bedürfen und Ausgaben von mehr als 1000,00 € der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.