Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem 2. Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, den 1. oder 2. Vizepräsidenten jeweils allein oder den Schatzmeister gemeinsam mit dem Geschäftsführer.