| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter jeweils allein oder durch die übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |