Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem Finanzwart, dem Schriftführer und 5 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ist in der Weise eingeschränkt, dass für Ausgaben in Höhe von 500,00 bis 2.500,00 EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist, wenn es sich nicht um Ausgaben handelt, welche dem Geschäftsbetrieb des Vereins dienen. Für Ausgaben in Höhe von mehr als 2.500,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.