| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes dieser Vorstandsmitglieder allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass für Ausgaben in Höhe von 1.000,00 DM bis 5.000,00 DM die Zustimmung des Vorstandes erforderlich ist. Ausgenommen hiervon sind Ausgaben, welche dem Geschäftsbetrieb des Vereins dienen. Ausgaben von mehr als 5.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |