Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als 1000,00 Euro betreffen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.