Der vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Projektarbeit. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens 2 Vorstandsmitglieder vertreten, von denen einer der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter sein muss.