| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden.
Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über 1.000,00 DM die Zustimmung des gesamten Vorstandes, also des 1. und 2. Vorsitzenden sowie des Kassierers, erforderlich ist. |