Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.