Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Hauptkassierer. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer der 1. Vorsitzenden oder 2. Vorsitzende sein muss.