Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtshandlungen des Vorstandes, die den Verein zu Leistungen von mehr als 1.000,00 DM verpflichten sollen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes. Der Gesamtvorstand besteht mindestens aus dem Vorstand, dem Pressewart und dem Sportwart.